Kann Guthaben wieder ausgezahlt werden?

Kann ich mein Guthaben auszahlen lassen?

Kurzfassung: In der Praxis fast nie.
Langfassung: Eine Auszahlung von Guthaben ist laut Artikel 3 unserer AGB grundsätzlich ausgeschlossen, solange ein Vertragsverhältnis besteht und/oder die Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist. Auch nach Vertragsende bestehen hohe formelle Hürden. Es handelt sich hierbei nicht um ein Girokonto, sondern um eine technische Vorauszahlung für Dienstleistungen.


Welche Guthabenarten sind überhaupt betroffen?

  • Regulär aufgeladenes Guthaben:
    Eine Rückerstattung ist nur nach Vertragsende und nur bei vollständigem Ausschluss aller anderen offenen Positionen, Sonderkonditionen oder laufenden Buchungen überhaupt prüfbar.
    → Auszahlung erfolgt ausschließlich über denselben Zahlungsweg wie bei der Aufladung. Andere Wege (z. B. Konto einer Drittperson) sind ausgeschlossen.
  • Sonderguthaben (z. B. aus Aktionen, Spenden, Kulanz oder stornierten Vertragsanteilen):
    Nie auszahlbar. Diese Beträge sind zweckgebunden und laut AGB (Artikel 3, Abs. 4 und 5) rechtlich von regulärem Guthaben abzugrenzen.

Paysafecard oder andere „anonyme“ Zahlungsmittel?

Guthaben, das per Paysafecard aufgeladen wurde, kann grundsätzlich nicht zurückgezahlt werden. Nur in Einzelfällen und bei vollständiger Identitätsprüfung (inkl. Nachweis der Eigentümerschaft der Paysafecard) sowie Angabe eines namentlich exakt übereinstimmenden Bankkontos prüfen wir – ohne Erfolgsgarantie.


Ich will trotzdem eine Auszahlung. Was tun?

Sollte ein triftiger Grund für eine Auszahlung vorliegen (z. B. versehentliche Aufladung eines erheblichen Betrags), ist dies ausschließlich nach Vertragsende und unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  1. Schriftlicher Antrag an auszahlung@prepaid-hoster.de mit:
    • Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite)
    • Nachweis des ursprünglichen Zahlungsmittels
    • Kontonachweis mit identischer Namensführung
  2. Abwarten der vollständigen Prüfung durch unsere Buchhaltung (Bearbeitungszeit bis zu 14 Tage).
  3. Zahlung erfolgt nur bei rechtlich eindeutiger Grundlage.

Unser Rat: Lade nur das auf, was du auch verwenden willst.

Da das Guthaben ausschließlich zur Buchung von Dienstleistungen dient, empfehlen wir ausdrücklich, nur dann aufzuladen, wenn du dir sicher bist, das Guthaben auch zu verbrauchen. Eine Auszahlung „auf Wunsch“ ist laut AGB nicht vorgesehen.


Verfällt mein Guthaben irgendwann?

Nein. Auch wenn du deinen Account längere Zeit nicht nutzt, bleibt das regulär aufgeladene Guthaben unbegrenzt gültig. Sonderguthaben hingegen kann verfallen, insbesondere bei Kontolöschung oder Vertragsende – siehe AGB Artikel 3, Absatz 5.

Wie viel Guthaben kann ich aufladen?

Du bist dir nicht sicher, wie viel Geld Du auf dein Guthabenkonto aufladen kannst?

Bei Prepaid-Hoster gelten folgene Regelungen zu Guthaben-Aufladungen:

  • Du musst mindestens 5€ Guthaben aufladen.
  • Du kannst maximal 500€ Guthaben pro Transaktion aufladen.
  • Du kannst maximal 750€ Guthaben auf deinem Guthabenkonto besitzen.

Wir empfehlen Dir jedoch, immer nur so viel aufzuladen, wie für das Begleichen einer Rechnung nötig ist. Beachte bitte, dass eingezahltes Guthaben wegen des Geldwäschegesetzes nicht ohne weiteres wieder ausgezahlt werden kann.

Unbezahlte Rechnung – was tun?

Wenn Du Guthaben aufladen wolltest und den Vorgang abgebrochen hast, kannst Du die daraus resultierende Rechnung einfach missachten. Wir können diese auch gerne für Dich stornieren, melde Dich dann einfach bei unserem Support.

Sofern sich eine Rechnung auf eine Dienstleistung bezieht, kannst Du zwar auch diese ignorieren und unbezahlt lassen, allerdings wird das entsprechende Produkt dann gesperrt bzw. im Anschluss gelöscht. Du kannst den Server oder den Dienst auch ganz einfach im Webinterface kündigen.

Wird mein Dienst automatisch verlängert?

In diesem Artikel erklären wir Dir, wie und wann Du einen Dienst verlängern kannst.

Normalerweise werden alle Dienste automatisch verlängert, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Es steht ausreichend Guthaben zur Verfügung
  • Der Server wurde nicht vorher von Dir gekündigt.

Es geht auch ohne Verträge, nicht wahr?

Wie kann ich meinen Server verlängern, wenn dieser nicht automatisch verlängert wurde? 

Du bekommst kurz vor dem Auslauf deines Servers, in der Regel drei Tage vor Ablauf, eine Rechnung im Kundenbereich hinterlegt. Daraufhin erfolgt natürlich auch eine Benachrichtigung per E-Mail.
Sobald Du diese Rechung beglichen hast, läuft Dein Server wie gewohnt, ganz normal weiter.

Was passiert, wenn mein Guthabenkonto nicht gedeckt ist?

Solltest du nicht über genügend Guthaben verfügen, wird der Server offline genommen und Du hast keinen Zugriff mehr auf die Verwaltung.
Ab diesem Zeitpunkt hast du noch 6 Tage Zeit, um die offene Rechnung zu begleichen, bevor wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, alle Daten des Servers unwiderruflich zu löschen. Solltest Du etwas mehr Zeit benötigen, melde Dich jedoch bei uns im Support. Wir finden dann schon eine Lösung.

Muss ich meinen Prepaid Server kündigen?

Um es einfach und kurz zu machen: Nein! Prepaid-Hoster ist, wie der Name schon sagt, ein Hoster bei dem Du im Voraus zahlst. Daher bist Du nicht verpflichtet, Rechnungen zu bezahlen. Du bekommst dennoch vor Ablauf Deines Servers mehrere Benachrichtigungen per E-Mail:

  • Benachrichtigung vor Ablauf,
  • 2. Benachrichtigung vor Ablauf,
  • Dienst wird gesperrt (Zahlung im Verzug),
  • 7 Tage, bis der Dienst vollständig gelöscht wird.

Solltest Du deinen Server oder deine Domain auslaufen lassen wollen, kannst Du diese einfach ignorieren oder eine Kündigung im Webinterface hinterlegen.

Da unser System vorhandenes Guthaben automatisch für die Verlängerung nutzt, solltest Du nicht mehr gewollte Server und Domains spätestens 7 Tage im Voraus kündigen. Sonst ist dein Guthaben (zum Teil) in der Rechnung verbucht. Sollte das mal passieren, melde Dich gerne bei uns.

Es gibt also 2 Wege, deinen Server zu kündigen:

  • Du bezahlst die Rechnung einfach nicht und lässt den Dienst auslaufen
  • oder Du kündigst den Dienst vorab im Webinterface unter „Informationen“ > „Kündigungsverwaltung“